ANÖ Beitrag

1. August 2025

Organhandel ist illegal und kann mit Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn die Tat im Ausland stattgefunden hat. @pixabay
Organhandel ist illegal und kann mit Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn die Tat im Ausland stattgefunden hat. @pixabay

Schweizierische Eidgenossenschaft: Organhandel: Wer ein Organ kauft oder verkauft macht sich strafbar

Der Kauf oder Verkauf einer Niere oder eines anderen Organs wird als Organhandel bezeichnet. Organhandel ist illegal und kann mit Gefängnisstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Das gilt auch dann, wenn die Tat im Ausland stattgefunden hat. Dies ist im Transplantationsgesetz geregelt

>>>Schweizerisches Bundesamt für Gesundheit (BAG)