15. September 2025

Streit um Gastpatienten: Burgenland droht Wien mit rechtlichen Schritten
Der Landeshauptmann übt Kritik an Ablehnung von Burgenländern in Wien.
(APA). Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hat am Montag die Vorgangsweise der Wiener Spitäler bei der Behandlung von Gastpatienten und die von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) angedachten weiteren Verschärfungen kritisiert und auch rechtliche Schritte dagegen angekündigt.
Dass Patienten aus dem Burgenland, Niederösterreich oder der Steiermark in der Bundeshauptstadt weggeschickt werden, sei „nicht tragbar“. Stadtrat Hacker hatte im „Presse“-Interview vergangene Woche eine noch rigorosere Vorgehensweise in Zusammenhang mit Gastpatienten aus den Bundesländern angekündigt. Infrage kämen etwa getrennte OP-Wartelisten für Wiener und Nicht-Wiener.
Wien verschärft Maßnahmen gegen Gastpatienten: Nur mehr jede dritte Operation geht an Nichtwiener
Patienten mit einem Notfall werden in Wiener Spitälern sofort behandelt. Bei planbaren Operationen dagegen will Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker aber „rigoroser“ gegen die hohe Zahl an Gastpatienten vorgehen.
Das Versagen der Länder im Gesundheitsbereich
Wien wolle Patienten aus anderen Bundesländern offenbar nicht mehr so behandeln, wie es ihnen laut 15a-Vereinbarung zustehen würde, meinte Doskozil bei einer Pressekonferenz im Rahmen der Klubklausur der burgenländischen SPÖ in Stegersbach. „Das ist aus meiner Sicht rechtlich nicht vertretbar.“ Er habe deshalb den Patientenanwalt damit beauftragt, Fälle zu sammeln, in denen Patienten weggeschickt wurden, um rechtlich dagegen vorgehen zu können. Die Betroffenen sollen seitens des Landes einen Rechtsbeistand erhalten, „damit sie sich wehren und ihre Rechte durchsetzen können“, wenn sie das wollen.
Lösung für hohe Mieten
Personen mit Hauptwohnsitz in Wien zu bevorzugen, würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass auch Zugezogene und Asylwerber vor den Burgenländern, Niederösterreichern und Steirern drankommen, so Doskozil. Die Wiener Vorgangsweise spalte die Bevölkerung und werde in burgenländischen Spitälern nicht vorkommen: „Es gibt bei uns keine Frage nach dem Hauptwohnsitz“, meinte er.
Außerdem sprach sich Doskozil in diesem Zusammenhang erneut dafür aus, dass nicht mehr die Politik, sondern der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die Verteilung der Mittel und damit über den Finanzausgleich entscheiden sollte. (APA)