Tirol Beitrag

6. August 2024

Es ist etwa völlig undenkbar, neun Monate auf einen Untersuchungstermin zu warten, Interventionen müssen oft sehr kurzfristig passieren. @VNT
Es ist etwa völlig undenkbar, neun Monate auf einen Untersuchungstermin zu warten, Interventionen müssen oft sehr kurzfristig passieren. @VNT

Ärztekammer für Tirol fordert Vorsorgevertrag und Verbesserung der Kassenverträge statt Frauengesundheitszentren

Tirol (OTS) – „Warum will ÖGK-Obmann Huss alles neu erfinden ohne bisherige Strukturen zu fördern?“, wundert sich Stefan Kastner, Präsident der Ärztekammer für Tirol und bezweifelt, dass die Einführung von Frauengesundheitszentren, in denen Gynäkologinnen mit Hebammen zusammenarbeiten, rasch zu mehr Frauenärztinnen mit Kassenverträgen führen werde. Schließlich brauche es dazu Gesetzesänderungen. Die Ärztekammer sei aufgrund der Trägheit der ÖGK ein gebranntes Kind. So warte man in Tirol trotz häufiger Urgenzen seit über einem Jahr auf einen Vertragsentwurf für ein Kinderprimärversorgungszentrum und die vertragliche Umsetzung des bereits gesetzlich verankerten Primärversorgungszentrums mit nur zwei Ärztinnen.

Kastner sieht vielmehr Chancen darin, vorhandene Strukturen in der Gynäkologie mit einfachen Mitteln rasch zu stärken: „Vor allem junge Frauenärztinnen haben Hemmungen den Anforderungen einer kassenärztlichen Ordination zu entsprechen.“ Die wöchentliche Mindestöffnungszeit von 22 Stunden mit zusätzlichem Aufwand für Befunderstellung, Arztbrieferstellung und Administration seien hier ein Hemmschuh. Kastner regt daher an, gerade in der Gynäkologie rasch eine Reduktion der Mindestöffnungszeit umzusetzen und die Anzahl der Kassenstellen aliquot zu erhöhen.

Fachgruppenobmann Hugo Lunzer sieht eine Patientinnengruppe besonders betroffen: „Schwangere sind eine besondere Klientel: Es geht um zwei Leben. Es ist etwa völlig undenkbar, neun Monate auf einen Untersuchungstermin zu warten, Interventionen müssen oft sehr kurzfristig passieren.“ Hier sieht Präsident Kastner einen neuen Ansatz in Vorsorgeverträgen für Schwangere. Derartige Verträge gibt es schon jetzt beispielsweise für die allgemeine Vorsorgeuntersuchung oder für die Vorsorgedarmspiegelung. Diesen Vorsorgeverträgen ist gemeinsam, dass sie auch von Wahlärztinnen und Wahlärzten abgeschlossen und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Zudem betreffen Vorsorgeverträge gesunde Patientinnen, was bei Schwangeren ja auch der Fall sei. Gerade in der Betreuung vom Schwangeren gehe es darum, mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, so Kastner weiter.