8. Mai 2020
COVID-19: Home Office oder Dienstfreistellung für Risikogruppen
In den vergangenen Wochen wurden von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Dazu zählen beispielsweise – je nach Tätigkeit – die Möglichkeiten für Homeoffice, die Arbeitsplatzumgestaltung zur Wahrung eines Sicherheitsabstandes, errichtete Barrieren wie Plexiglaswände oder die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.
Mit Gesetzesänderung wird nun eine Grundlage für weitere Schutzmaßnahmen für unselbstständig Erwerbstätige gelegt: Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, haben damit Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn dies nicht möglich ist, besteht in letzter Konsequenz Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung.