5. Jänner 2018
Mindestsicherung: Tirol ändert Gesetz bei Pflegegeld
Pflegegeld, das an angehörige Mindestsicherungsbezieher übertragen wird, soll nicht mehr als Einkommen angerechnet werden
Innsbruck – Die schwarz-grüne Koalition in Tirol plant eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes im Bereich der Pflege. Damit soll die Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen für die in die Mindestsicherung fallenden Pflegegeldbezieher der Vergangenheit angehören, teilte die Koalitionsparteien am Mittwoch mit.
Das Pflegegeld wird in der Mindestsicherung für die Pflegegeldbezieher selbst nicht als Einkommen angerechnet. Bei der Übertragung des Geldes an Angehörige, die für die Pflege aufkommen, sei es allerdings bei der Mindestsicherung zu einer Anrechnung als Einkommen gekommen, was zur Folge hatte, dass viele pflegende Angehörige die Anspruchsberechtigung auf Mindestsicherung verloren haben, erklärten ÖVP-Klubchef Jakob Wolf und die stellvertretende Grüne Klubobfrau Gabriele Fischer.
Dringlichkeitsantrag
„Als das Problem bekannt wurde, haben wir intensiv alle rechtlichen Lösungen geprüft. Die jetzige Gesetzesänderung garantiert, dass pflegende Angehörige für ihre Hilfeleistung nicht mehr schlechter gestellt werden“, sagte Wolf. Im Dezemberlandtag soll nun ein schwarz-grüner Dringlichkeitsantrag zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes eingebracht werden.