12. März 2021
tirol kliniken: Änderung bei Besuchsregelungen
Wie in der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungvorgesehen, müssen BesucherInnen und Begleitpersonenzukünftigvor Betreten einer KrankenanstalteinennegativenAntigentest (nicht älter als 48 Stunden) odernegativenPCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen (gilt nicht bei Begleitpersonen im Fall einer Entbindung).
Die Regelung gilt auch für Eltern und andere Begleitpersonen von Kindern.Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Maßnahme gilt zusätzlich zu den Besuchsregelungen der einzelnen Standorte der tirol kliniken,wie sie auf den Webseiten ersichtlich sind:Standorte der tirol kliniken Um Probleme beim Betreten des jeweiligen Krankenhauses zu vermeiden, empfehlen wir BesucherInnen und Begleitpersonen dringend, sich vorab über die geltenden Regeln der jeweiligen Krankenanstalt zu informieren.