Oberösterreich Beitrag

29. Dezember 2020

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Arbeits-Freistellung für Corona-Risikogruppe verlängert

WIEN/APA/OTS.  Die mögliche Arbeitsfreistellung für Personen aus der Corona-Risikogruppe wird bis Ende März 2021 verlängert. Betroffene Personen mit Risikoattest haben dabei Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung, sollte die Arbeit im Homeoffice oder besonderer Schutz am Arbeitsplatz nicht möglich sein.

Die Ausnahmebestimmungen am Arbeitsplatz für Covid-19-Risikogruppen werden bis Ende März 2021 verlängert. Das wurde von Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Gesundheitsminister Rudi Anschober bekannt gegeben und tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Die Verlängerung war notwendig geworden, weil die bisher geltende Verordnung mit Jahresende ausläuft.

Bei Bezahlung freigestellt

Für Erwerbstätige, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören, gilt damit weiterhin ein besonderer Schutz am Arbeitsplatz. Sind Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich, kann der Arbeitnehmer bezahlt freigestellt werden. Voraussetzung ist ein Risikoattest, das vom Arzt ausgestellt wird.
Wer zur Risikogruppe zählt

Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums zählen folgende Personen zur Risikogruppe:

Personen mit „fortgeschrittenen funktionellen oder strukturellen chronische Lungenkrankheiten, die eine dauerhafte, tägliche, duale Medikation benötigen“. Dazu zählen pulmonale Hypertonien, Mucoviscidosen und zystische Fibrosen sowie COPD im fortgeschrittenen Stadium.

Personen mit chronischen Herzerkrankungen mit Endorganschaden, die dauerhaft therapiebedürftig sind.
Personen mit „aktiven Krebserkrankungen mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie metastasierende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie“.

Personen mit Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden müssen. Dazu zählen Knochenmarks- und Organtransplantationen, eine dauernde Kortisontherapie und HIV mit hoher Viruslast.

Menschen mit einer fortgeschrittenen chronischen Nierenerkrankung (Niereninsuffizienz, Nierenersatztherapie, Nierentransplantation)

Personen mit chronischer Lebererkrankung mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose
Personen mit ausgeprägter Adipositas ab dem dritten Grad und einem Body-Mass-Index größer oder gleich 40

Betroffene der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), je nach Typ der Krankheit und je nach Laborwerten und Organschäden

Personen mit „arterieller Hypertonie mit bestehenden Endorganschäden, insbesondere chronische Herz- oder Niereninsuffizienz, oder nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung“

>>> Rechtsvorschrift  Covid-19 Risikoverordnung