Oberösterreich Beitrag

10. Februar 2022

Image

Impfpflicht: Menschen nach Organtransplantationen ausgenommen

Prinzipiell gilt die Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Aber es wird zahlreiche Ausnahmen geben, wie die nun vorliegende Verordnung zeigt. Die Ausnahmen betreffen neben Schwangeren und Genesenen etwa Transplantations- und Krebspatienten sowie Personen, deren Gesundheit durch eine Impfung gefährdet wäre. Nicht anerkannt wird außerdem eine Immunisierung mit dem russischen Sputnik-Impfstoff.

 ➡ www.Krone.at