12. November 2018
E-Card bekommt Foto und wird zum „De-facto-Ausweis“
Ab Herbst 2019 sollen E-Cards schwarz-weiße Fotos ihrer Inhaber beinhalten – die Sozialversicherung darf hierfür auf Datenbanken für Pässe und Führerscheine zugreifen. Keine Fotopflicht gilt für Personen unter 14 Jahren.
(ANÖ/APA). Die neue E-Card bekommt ein Foto, ist sicherer und kann mehr. Davon zeigte sich zumindest der Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger Alexander Biach bei der Präsentation der Karte Montagvormittag überzeugt. Ausgeliefert wird sie ab Herbst kommenden Jahres. Mit der vom Nationalrat vorgegebenen Reform wird die E-Card „zu einem De-facto-Ausweis“, führte Biach aus. Das Foto, das Missbrauch verhindern soll, ist in schwarz-weiß gehalten und so groß wie jenes am Personalausweis. Die meisten Österreicher werden kein Bild anliefern müssen, denn der Sozialversicherung wurde gestattet, auf die Datenbanken für Reisepässe, Personalausweise und (Scheckkarten-)Führerscheine zurückzugreifen.
Freilich bleiben von 8,8 Millionen E-Cards noch 1,6 Millionen, wo kein Foto vorhanden ist. Betroffen sind zumeist Ausländer. Sie können etwa eine Bürgerkarte auf EU-Ebene beantragen oder einen österreichischen Führerschein, um sich die Erbringung eines geeigneten Fotos zu ersparen. Tun sie das nicht, werden sie ein Bild besorgen müssen. Wie das genau funktionieren wird, sprich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, soll per Verordnung seitens der zuständigen Ministerin festgelegt werden.
Keine Fotopflicht für Personen unter 14 Jahren
Von der Fotopflicht befreit sind Personen unter 14 Jahren. Was mit bettlägerigen Menschen passiert bzw. ob es hier Ausnahmen geben soll, muss ebenfalls noch via Verordnung geklärt werden. Wer ein Foto bringen muss, das aber nicht tut, wird jedenfalls ab 2020 keine E-Card mehr ausgestellt bekommen. Die Auslieferung der neuen Karten muss übrigens erst mit Ende 2023 abgeschlossen sein.
Gestaltet wird die E-Card von der Austria Card. Deren Sales Director Christoph Paul führte bei der Präsentation aus, was für Sicherheitsmerkmale eingezogen wurden, um Fälschungen zu vermeiden. Zum Einsatz kommen UV- und Infrarot-Farben, dazu Schutzmuster (so genannte Guillochen-Linien) und ein spezielles Effektdruckverfahren, genannt Irisdruck.
Optisch ändert sich im Vergleich zur längst bekannten E-Card nicht allzu viel. Auffällig ist allerdings, dass die Sozialversicherung die Karte für Eigenwerbung nutzt, nämlich für jene Gesundheitsberatung-Hotline, die dem Patienten in Notfällen sagt, an wen er sich wenden soll. Bisher ist dieser Telefonservice nur in drei Bundesländern verfügbar, soll aber laut Volker Schörghofer, Generaldirektor-Stellvertreter im Hauptverband, noch im kommenden Jahr auf das ganze Bundesgebiet erweitert werden. Ebenfalls neu ist eine so genannte NFC-Funktion, mit der die Karte nicht mehr gesteckt sondern auch angehalten werden kann, womit die Abnutzung und damit Defekte reduziert werden sollen.
Die Karte selbst ist ja nicht gerade selten im Einsatz. Seit 14 Jahren gibt es die E-Card und in dieser Zeit wurden nicht weniger als 1,6 Milliarden Patienten-Kontakte gezählt. Der stärkste Tag der E-Card-Geschichte war übrigens laut Hauptverband der 12. Dezember 2016, an dem nicht weniger als knapp 779.000 Kontakte gezählt wurden.