ANÖ Beitrag

20. Jänner 2019

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Diskussion um Ruhezeiten von Ärzten entbrannt

Sozialministerium wirft Ärztekammer „Panikmache“ vor

(ANÖ/APA). Wien – Verwundert hat man sich im FPÖ-regierten Gesundheitsministerium am Freitag über die Aufregung um mögliche Verschlechterungen für Ärzte und anderes Personal im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz gezeigt. Ein Sprecher ortete auf Anfrage „unnötige Panikmache“. Es gebe noch gar keinen Gesetzesentwurf, nicht einmal Verhandlungen mit der ÖVP seien aufgenommen worden.

Lediglich einen informellen Kontakt mit der Ärztekammer habe es gegeben, fix sei aber noch gar nichts. Festgeschrieben sei nur ein knapper Passus im Regierungsprogramm. „Adaptierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes“, steht dort auf Seite 116 beim Punkt „Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem verbessern“, mehr nicht.

Fertig formulierter Text

Entgegen den Versicherungen des Gesundheitsministeriums dürfte es allerdings sehr wohl einen fertig formulierten Text für eine Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes geben. Das geht aus einem der APA vorliegenden internen „Formulierungsvorschlag“ hervor, der am 13. Dezember vom Ministerium an nicht genannte Empfänger (dem Vernehmen nach u.a. an die Bundesländer und den ÖGB) versandt wurde.

Der Text enthält genau jene Passagen, die zuletzt von der Wiener Ärztekammer, aber auch von Arbeiterkammer und Gewerkschaft kritisiert wurden: Die Ruhezeiten nach Bereitschaftsdiensten können sich von elf auf fünf Stunden reduzieren, wenn ein Dienstnehmer während der Ruhezeiten Arbeiten leistet, also für einen Einsatz ins Spital gerufen wird (dafür gibt es dann eine 1,5-fache „Ausgleichsruhe“). Und die Wochenarbeitszeit kann bis zu sechs Monate lang auf 55 Stunden erhöht werden, wenn es „kurzfristige personalorganisatorische Engpässe“ gibt.

Tatsächlich ist das Papier formal noch kein fertiger Entwurf, laut Begleitschreiben aber immerhin ein „Formulierungsvorschlag“, der auf einer am 17. Oktober 2018 stattgefundenen Besprechung basieren dürfte. Der Gesetzestext der Novelle und die zugehörigen Erläuterungen sind darin bereits fertig ausformuliert. Bis 31. Jänner wird der nicht näher bekannte Empfängerkreis um Stellungnahmen ersucht. Irgendwann nach diesem Datum dürfte das Gesundheitsministerium geplant haben, die geplante Gesetzesänderung öffentlich zu machen.

Ärzte befürchten Anschlag

Die Wiener Ärztekammer hatte am Donnerstag vor einem „unglaublichen Anschlag“ auf die Tätigkeit der Beschäftigten in den Krankenhäusern gewarnt. Die Ruhezeiten nach Bereitschaftsdiensten würden von elf auf fünf Stunden reduziert, wenn ein Mediziner während der Bereitschaft ins Spital gerufen werde. „Das ist alles nicht so“, betonte dazu der Sprecher von Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ).

Laut AK-Präsidentin Renate Anderl liegt nämlich sehr wohl ein Entwurf vor, der nicht nur eine kürzere Ruhezeit, sondern auch eine Verlängerung der Opt-Out-Möglichkeit aus der 48-Stunden-Woche bringen soll. „Das lassen wir nicht zu“, erklärte sie in einer Aussendung: „Ich fordere die Gesundheitsministerin auf, umgehend mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Gespräch zu suchen.“

Gewerkschaftskritik

Kritik kam auch von Vida-Gewerkschafter Gerald Mjka. Von der Gesetzesnovelle der Regierungsparteien seien neben den Ärzten vor allem Hebammen, Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie Operationsassistenten betroffen. „Die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen sind schon jetzt viel zu vielen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Jegliche gesetzliche Maßnahme, die ihre Situation weiter verschärft, ist daher strikt abzulehnen“, betonte er.