ANÖ Beitrag

25. Jänner 2020

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Neuerungen im Gesundheitsberich 2020

Die größte ist wohl die Umstellung auf die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Und auch neue E-Cards werden nur noch mit Foto ausgeliefert.

(ANÖ/ES/APA) Im Gesundheitsbereich bringt das neue Jahr eine neue Krankenkasse. Rund 7,2 Millionen Versicherte der Gebietskrankenkassen wechseln mit 1. Jänner automatisch in die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). E-Cards werden nur noch mit Lichtbild ausgegeben. Der elektronische Impfpass startet mit einem Pilotbetrieb in drei Bundesländern. Wie jedes Jahr wird Kranksein auch 2020 wieder teurer.

Wie jedes Jahr wird auch vieles teurer: Das E-Card-Serviceentgelt für 2020 steigt um 35 Cent auf 12,30 Euro, die Rezeptgebühr um 20 Cent auf 6,30 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 966,65 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.472 Euro monatlich haben.

Die neun Gebietskrankenkassen werden zur ÖGK zusammengelegt, die Versicherungsanstalten der Bauern und der Unternehmer werden zu Selbstständigen-Kasse SVS zusammengefasst und die Eisenbahner und Bergbauern werden den Beamten zugeschlagen. Für die 7,2 Millionen Versicherten der bisherigen GKKs ändert sich dabei aber nicht viel. Der Wechsel zur ÖGK geschieht automatisch. Auch die E-Card bleibt gültig. Auch alle Servicestellen der Gebietskrankenkassen bleiben erhalten, sie bekommen nur neue Logos und einen neuen Namen: „Mein Gesundheitszentrum“ mit dem Zusatz der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Keine Selbstbehalte für Krankentransporte

Die Leistungen zwischen den verschiedenen Berufsgruppen werden zwar weiterhin nicht vereinheitlicht, innerhalb der ÖGK sollen aber weitere Harmonisierungsschritte gesetzt werden. Sofern der sogenannte Überleitungsausschuss vorher noch zustimmt, sollen etwa in ganz Österreich für Krankentransporte keine Selbstbehalte mehr verrechnet werden. Für die Auszahlung des Krankengeldes ist eine einheitliche Höchstdauer bis zu 78 Wochen vorgesehen. Der Maximalbetrag für Heilbehelfe und Hilfsmittel wird einheitlich auf 1.342 Euro und für Rollstühle, Prothesen u.ä. auf 3.580 Euro angehoben. Gänzlich abgeschafft wird der Eigenkostenanteil bei orthopädischen Maßschuhen für Kinder, für Erwachsene ist eine Senkung des Selbstbehalts vorgesehen. Außerdem sollen zumindest vorerst keine Bewilligungen für CT- und MRT-Untersuchungen mehr nötig sein.

E-Cards ab sofort nur noch mit Bild

E-Cards werden ab sofort nur noch mit Lichtbild ausgegeben. Ausgenommen davon sind nur Kinder bis zum 14. Lebensjahr, älter Menschen ab 70 sowie Pflegegeld-Bezieher ab der Stufe 4. Die neue E-Card bringt für die Versicherten keine Mehrkosten, sie wird gratis zugestellt und automatisch im Briefkasten landen, wenn die Gültigkeit der europäischen Krankenversicherung auf der Rückseite der Karte ausläuft. Jene 15 Prozent der Versicherten, für die kein Foto in einem Register vorhanden ist, müssen ein Foto beibringen.

Impfpass startet in Wien

Der elektronische Impfpass startet nächstes Jahr mit einem Pilotbetrieb in Wien, Niederösterreich und der Steiermark und soll dann ab 2021 in ganz Österreich umgesetzt werden. Die Impfdaten werden in einem zentralen Impfregister gespeichert. Schon in der Pilotphase wird im elektronischen Impfpass auch ein Impfkalender enthalten sein. Durch Verknüpfung mit dem nationalen Impfplan werden personalisierte Empfehlungen über den e-Impfpass möglich.

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) soll nach der Implementierung in den öffentlichen Spitälern und niedergelassenen Ärzten im Laufe des Jahres 2020 nun auch in den Privatkrankenanstalten, Radiologien und Laboren zur Anwendung kommen.
Gebühren und Entgelte steigen

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 150 Euro auf 5.370 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 175 Euro auf 6.265 Euro. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2019 mindestens 35,80 (bisher 34,80 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 107,40 Euro (bisher 104,40 Euro).

Service: Krankenkassen_Neu_2020