21. November 2020
ÖVP, Neos und Grüne kürzen Pensionen für Langzeitversicherte
Nationalrat: Aus für abschlagsfreie Hacklerregelung – Heftige Debatte über Gerechtigkeit im Pensionssystem
Wien (PK) – Der „Frühstarterbonus“ wird ab 2022 die abschlagsfreie Frühpension (Langzeitversichertenregelung bzw. „Hacklerregelung“) ersetzen. Diese war erst kurz vor den letzten Nationalratswahlen 2019 wieder eingeführt worden. ÖVP und Grüne legten dazu am Freitag dem Nationalratsplenum einen entsprechenden umfassenden Abänderungsantrag zu einer auf der Tagesordnung stehenden Initiative vor, die lediglich die Beseitigung redaktioneller Versehen und die Behebung von Zitierfehlern im ASVG und weiteren Sozialversicherungsgesetzen zum Inhalt hatte. Neu ist darüber hinaus, dass die erste Pensionsanpassung künftig aliquot erfolgt, abhängig davon, in welchem Monat man seinen Ruhestand angetreten hat. Damit wird ein weiterer Beschluss vom Herbst 2019 zurückgenommen.
SPÖ und FPÖ wehrten sich mit allen parlamentarischen Mitteln gegen die Umsetzung der Regierungspläne. Die NEOS wiederum traten zwar für die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung ein, sprachen sich aber auch gegen den Frühstarterbonus aus.
Die Neuerungen im Pensionssystem wurden schließlich in Dritter Lesung mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen. Die SPÖ beantragte in Zweiter Lesung eine namentliche Abstimmung über jene Passage, die zur Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung führt. Für die Abschaffung sprachen sich 105 Abgeordnete aus, dagegen 64. Die NEOS beantragten gemäß ihrer differenzierten Haltung zusätzlich eine getrennte Abstimmung zu weiteren Bestimmungen.
Was die Neuerungen bringen
Mit dem Beschluss – vorausgesetzt, dass auch der Bundesrat zustimmt – wird es nicht mehr möglich sein, nach 45 Arbeitsjahren mit 62 Jahren ohne Abschläge in Pension zu gehen. Man soll zwar weiterhin mit dem 62. Geburtstag die Pension antreten können, aber wieder nur mit Abschlägen von 4,2% pro Jahr. Anstelle der Abschlagsfreiheit soll der Frühstarterbonus kommen, wonach die Menschen für jeden Monat, den sie vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben, einen Euro auf die Pension dazu bekommen. Das Höchstausmaß wird mit 60 € pro Monat begrenzt. Das sind bis zu 840 € im Jahr, wenn man das 13. und 14. Gehalt mit einrechnet. Allerdings muss man, um vom „Frühstarterbonus“ profitieren zu können, insgesamt 25 beitragsgedeckte Arbeitsjahre vor dem Pensionsantritt, davon 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr, vorweisen können.
Darüber hinaus wurde mehrheitlich ein Entschließungsantrag, vorgelegt von ÖVP und Grünen, angenommen, in dem die Bundesregierung ersucht wird, eine vergleichbare Regelung zum Frühstarterbonus für die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst sowie bei der Bahn und der Post auszuarbeiten und dem Nationalrat zeitgerecht vorzulegen. Die Altersversorgungssysteme dieser Berufsgruppen sind gesondert geregelt. Auch soll dafür gesorgt werden, dass der Anspruch auf den Frühstarterbonus im Pensionskonto bzw. bei Pensionskontoinformation ersichtlich gemacht wird.
ÖVP und Grüne sehen im Frühstarterbonus einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit, da von der derzeitigen Regelung in erster Linie Männer mit höheren Pensionsansprüchen profitieren. Künftig würden alle – Frauen und Männer – gleichermaßen in den Genuss des Frühstarterbonus kommen, unabhängig von ihrer Pensionshöhe.
Auch ein weiterer im Herbst 2019 erfolgter Beschluss wird zurückgenommen. Statt im Kalenderjahr nach dem Pensionsantritt gleich die volle Pensionserhöhung zu erhalten, sieht der Gesetzentwurf ab 2022 eine monatliche Aliquotierung vor. Demnach kommt nur jemand gleich in den Genuss der vollen Erhöhung, der im Jänner des Vorjahres den Ruhestand angetreten hat. Danach schmilzt die Anpassung, sodass die im Februar in Pension gegangene Personen 90% der Erhöhung erhalten, die März-PensionistInnen 80% und so fort. Jene, die im November oder Dezember aus dem Arbeitsleben scheiden, müssen bis zum übernächsten Jahr warten, bis sie eine Erhöhung bekommen.
Nationalrat beschließt auch Freistellungsmöglichkeit von RisikopatientInnen
Mit dem Abänderungsantrag wird auch die Geltungsdauer mehrerer Maßnahmen, die mit der Pandemie im Zusammenhang stehen, verlängert. Das betrifft beispielsweise die Verlängerung verzugszinsenfreier Einzahlung bestimmter Beiträge, die Verlängerung von unfallversicherungsrechtlichen Sonderregelungen für Arbeitsunfälle im „Homeoffice“ bis zumindest März 2021, die Verlängerung der Freistellungsmöglichkeit von RisikopatientInnen, die Beitragsfreiheit von steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen im Sportbereich, die Verlängerung der Rahmenfrist für den Erwerb von leistungsrelevanten Schwerarbeitsmonaten um die Monate der pandemiebedingten Kurzarbeit, die Möglichkeit zur Ausweitung der sechswöchigen Schutzfrist in der Krankenversicherung, den Anspruch auf Waisenpension und die Selbstversicherung von Studierenden. Angehörige von Gesundheitsberufen, die aus der Frühpension heraus coronabedingt ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen, sollen außerdem weiterhin keine Nachteile erleiden.
Markus Koza (Grüne): „Kaum jemand erreiche heute mit seiner Arbeitsbiografie 45 Beitragsjahre“
Seitens der Grünen hielt Markus Koza SPÖ und FPÖ entgegen, dass sich die Arbeitsverhältnisse massiv geändert hätten, denn kaum jemand erreiche heute mit seiner Arbeitsbiografie 45 Beitragsjahre. Daher sei die abschlagsfreie Frühpension unfair. Mit dem Frühstarterbonus führe man nun eine echte Hacklerregelung ein, stellte dazu Nina Tomaselli (Grüne) fest, er sei gerechter und würde vor allem Frauen etwas bringen. Dies wurde auch von Meri Disoski (Grüne) bekräftigt, die einmal mehr darauf hinwies, dass zwar 7.257 Männer von der Langzeitversicherungsregel im ersten Halbjahr 2020 profitiert hätten, aber nur eine einzige Frau. Wenn die SPÖ von mehr als 35.000 Frauen spreche, die keine Abschläge bei ihrem Pensionsantritt hinnehmen müssen, dann würde sie Äpfel mit Birnen vergleichen, denn für Frauen sei das Regelpensionsalter 60. Es gehe aber hier um Frauen, die länger arbeiten.
SPÖ und FPÖ für Beibehaltung und Ausweitung der abschlagsfreien Lagzeitversichertenregelung
Waren sich die Oppositionsparteien zwar einig in ihrer Ablehnung des von den Regierungsfraktionen vorgelegten Abänderungsantrags, so fiel ihre inhaltliche Kritik doch unterschiedlich aus. Gegen den mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien erfolgten Beschluss liefen vor allem SPÖ und FPÖ Sturm. Sie sehen darin eine ungerechtfertigte Pensionskürzung. Entsprechend heftig und emotional gestaltete sich auch der parlamentarische Schlagabtausch. Er war über weite Strecken eine Fortsetzung der harten Diskussion vom vergangenen Dienstag. Damals hatte die SPÖ einen Dringlichen Antrag zur Beibehaltung und Ausweitung der aktuellen Hackerregelung vorgelegt. Auch der gestrige Versuch, die Materie von der Tagesordnung zu nehmen, ging ins Leere. Ebenso blieb der Antrag der SPÖ zu Beginn der Sitzung, im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte den Punkt 30 von der Tagesordnung abzusetzen, erfolglos.
ÖVP, Grüne und NEOS setzten sich mit ihrer Mehrheit durch, die geplanten Änderungen im Pensionssystem gleich im Plenum zu debattieren und noch am Freitag abzustimmen.
Schon im Jänner 2020 hatten SPÖ und FPÖ einen selbständigen Antrag zum Thema Hacklerregelung vorgelegt, der nach Behandlung im Sozialausschuss ebenfalls heute zur Debatte stand. Darin verlangen die beiden Oppositionsparteien, in die Abschlagsfreiheit auch die BeamtInnen einzubeziehen. Außerdem sieht die oppositionelle Initiative vor, neben der bereits geltenden Anrechnung von bis zu 60 Versicherungsmonaten der Kindererziehung auch die Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes zu berücksichtigen. Für Beschäftigte, die zwischen 2014 und 2020 trotz vorliegender 540 Beitragsmonate mit Abschlägen von bis zu 12,6% in den Ruhestand getreten sind, fordern SPÖ und FPÖ, die Pension neu zu berechnen. Der Antrag fand keine ausreichende Unterstützung.Dementsprechend vehement kritisierte die SPÖ die von ÖVP und Grünen vorgelegten Änderungen des Pensionssystems auch im heutigen Plenum.
Die Regierungsfraktionen würden Kürzungen aller Pensionen herbeiführen, ohne auf SchwerstarbeiterInnen, Invaliditätspensionen oder Arbeitsunfähigkeitspensionen Rücksicht zu nehmen, betonte etwa SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Die Begriffe „unfair“ und „unsozial“ kamen in den Ausführungen der sechs SPÖ-RednerInnen immer wieder vor. Muchitsch warf den Regierungsparteien vor, die Unwahrheit zu sagen, denn es seien auch mehr als 35.000 Frauen abschlagsfrei in Pension gegangen, weil ihr Pensionsantrittsalter 60 ist. Ihm pflichteten Alois Stöger, Dietmar Keck und Rainer Wimmer (alle SPÖ) vollinhaltlich zu. Stöger sprach von „Enteignung“, Wimmer von „Raubrittermethoden“.
Gabriele Heinisch-Hosek und Eva Maria Holzleitner (beide SPÖ) glauben nicht an mehr Fairness für Frauen durch den Frühstarterbonus. Ein Euro pro Monat sei auch kein Anreiz, pflichtete ihnen Muchitsch bei. Holzleitner wollte das Problem Benachteiligung der Frauen am Arbeitsplatz grundsätzlicher sehen und meinte, solange Frauen rund 20% weniger verdienen, wird es auch in der Pension keine Gerechtigkeit geben.
Bundeskanzler Kurz habe mit dieser Pensionsregelung ein Wahlversprechen gebrochen und eine Steuererhöhung eingeführt, hielt Peter Wurm aus der Sicht der Freiheitlichen fest. „Ungerecht“, „unfair“ und „unsozial“ titulierte Dagmar Belakowitsch die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung. Damit würden alle Pensionen gekürzt, stimmte sie mit der SPÖ überein. Man nehme den LeistungsträgerInnen Geld weg, jenen, die lange gearbeitet und viel eingezahlt haben.
NEOS gegen Hacklerregelung und für eine nachhaltige Pensionsreform
Ganz anders die NEOS. Sie begrüßten zwar die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung, sie lehnten aber auch den Frühstarterbonus als ein neues „Pensionsgeschenk“ ab. Dementsprechend urgieren sie in ihrem Entschließungsantrag eine Pensionsreform, um im Sinne der nächsten Generationen eine nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems sicherzustellen. Wie die beiden Regierungsparteien treten die NEOS darin für die Rücknahme der abschlagsfreien Frühpension nach 45 Arbeitsjahren ein, auch die Wiedereinführung der einjährigen Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung halten sie für notwendig. Zudem sollte man ihrer Meinung nach bei den jährlichen Pensionsanpassungen nicht von den geltenden gesetzlichen Regelungen – also Pensionserhöhungen jeweils nur im Ausmaß der Inflationsrate – abweichen. Nur für AusgleichszulagenbezieherInnen können sich die AntragstellerInnen eine außerordentliche Pensionserhöhung vorstellen. Aber auch ihre Initiative wurde abgelehnt.
NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty fordert mit Nachdruck ein generationengerechtes Pensionssystem, das gegenwärtige hält er für „schrottreif“. Auch im vorliegenden Paket vermisst er Punkte für die kommende Generation.
Einer harschen Kritik unterzogen die NEOS den Frühstarterbonus. Loacker sieht darin keinen Anreiz, zumal kein Jugendlicher mit 15 an seine Pension denkt, merkte er an. Der Ansatz sei auch wieder „männerlastig“, widersprach Loacker den Argumenten der Regierung, weil viel mehr Burschen eine Lehre beginnen. Henrike Brandstötter sprach von einem „Marketing-Geschwurbel“, das genauso teuer sei wie die Hacklerregelung und das Versicherungsprinzip ausheble. Feministisches kann auch sie darin nicht erblicken. Feministisch wäre in ihren Augen die Erhöhung der Ausgleichszulage, ein echtes Pensionssplitting und eine qualitätsvolle Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr mit Rechtsanspruch.
Sozialminister Rudolf Anschober verteidigte die Neuerungen und erinnerte ebenfalls daran, dass es SPÖ-Sozialminister Hundstorfer gewesen ist, der die Abschlagsfreiheit bei der Langzeitversicherung (Hacklerregelung) wieder abgeschafft und als Kompromisslösung das Bonus-Malus-System eingeführt hat, zu dem man nun wieder zurückkehre.
Als brennendes Problem nannte Anschober die Altersarmut – eine Lücke im insgesamt guten österreichischen Pensionssystem, die nicht hingenommen werden könne und die geschlossen werden müsse. Eine durchschnittliche Frauenpension von rund 1.035 € sei unsozial. Er werde daher jegliche ihm bietende Möglichkeit nützen, Schritte gegen die Altersarmut zu setzen, versicherte der Minister. Begonnen habe man mit der aktuellen Pensionsanpassung, mit der Erhöhung der Ausgleichszulage und nun mit dem Frühstarterbonus. Ein zentrales Anliegen für die nächste Zeit sei ihm, das Pensionssystem nachhaltiger zu gestalten und vor allem Grundsatzfragen der Gerechtigkeit des Systems zu klären. Dazu werde es noch viele Schritte geben, kündigte er an, sein Ziel sei es, das miteinander zu gestalten.
Zwei weitere Anträge der SPÖ zum Thema Pensionen abgelehnt
Auch weitere Initiativen der Opposition blieben heute erfolglos. So fordert die SPÖ in einem Antrag eine „faire Pensionsanpassung“, da sie mit der von der Regierung vorgeschlagenen und im Budgetbegleitgesetz verankerten gestaffelten Pensionserhöhung für das kommende Jahr unzufrieden ist. Zum einen würden PensionistInnen, die eine Pension zwischen 2.333 € und 3.600 € brutto beziehen, lediglich eine Pauschalerhöhung von 35 € monatlich erhalten und damit nicht einmal die Inflationsrate von 1,5% abgegolten bekommen. Das seien rund 500.000 Menschen in Österreich wie KrankenpflegerInnen, LehrerInnen und FacharbeiterInnen, die ihr Leben lang gearbeitet hätten, macht die SPÖ geltend. Zum anderen sei nicht geplant, für „Luxuspensionen“ außerhalb der gesetzlichen Pensionsversicherung einen Deckel festzulegen, was dazu führe, dass 10.000 Pensionen, die mehr als 10.000 € pro Monat beziehen, die volle Inflationsabgeltung erhalten. Ausdrücklich begrüßt wird von der SPÖ hingegen die höhere Anpassung niedriger Pensionen und die Anhebung der Ausgleichszulage auf 1.000 €.
Sorge bereiten der SPÖ auch drohende negative Auswirkungen von coronabedingter Kurzarbeit auf die Schwerarbeitspension. Da für den Erhalt einer Schwerarbeitspension unter anderem 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren benötigt werden, könnte vorübergehende Kurzarbeit vor allem für jene Beschäftigten gravierende Folgen haben, die bereits einen Pensionsantrag gestellt haben oder in absehbarer Zeit einen solchen stellen wollten, warnt sie in einem weiteren Antrag. Fehlende Monate könnten möglicherweise nicht mehr aufgeholt werden, insbesondere wenn unmittelbar nach der Kurzarbeit eine Kündigung erfolge. Die SPÖ fordert daher eine gesetzliche Regelung, die verhindern soll, dass sich coronabedingte Kurzarbeit nachteilig auf einen Anspruch auf Schwerarbeitspensionen auswirkt.
FPÖ urgiert Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch die Länder
Auf Ablehnung stieß schließlich auch der Antrag der FPÖ unter dem Titel „Stopp der Zuwanderung in unser Sozialsystem“. Seit Monaten kritisiert die FPÖ, dass das unter der schwarz-blauen Regierung beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes noch nicht von allen Bundesländern umgesetzt wurde. Schließlich habe der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nur einzelne Teile des Grundsatzgesetzes aufgehoben, gibt sie zu bedenken und will Sozialminister Rudolf Anschober in diesem Sinn verpflichten, mehr Druck auf die Länder auszuüben. Dabei geht es den Freiheitlichen vor allem um die Reduktion sozialer Unterstützungen für AsylwerberInnen. Außerdem fordern darin die Freiheitlichen die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine der ständigen Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofs entsprechende, verfassungskonforme Regierungsvorlage zur degressiven Staffelung für Kinderzuschläge, des Arbeitsqualifizierungsbonus und der Sozialhilfe-Statistik zuzuleiten. (Fortsetzung Nationalrat)