9. März 2019
Privatkrankenanstalten: 2,85 Prozent Gehaltserhöhung für die Beschäftigten
Positive Einigung in vierter Verhandlungsrunde
(Wien/OTS) – In den Kollektivvertrags-Verhandlungen für die Beschäftigten der österreichischen Privatkliniken konnte zwischen dem Verband der Privatkrankenanstalten und der Gewerkschaft vida in der vierten Verhandlungsrunde eine einvernehmliche Einigung erzielt werden. Mag. Stefan Günther, KV-Verhandlungsführer und Generalsekretär des Verbands der Privatkrankenanstalten Österreichs, zeigt sich mit dem positiven Abschluss zufrieden: „„Alle in den Privatkliniken Österreichs Beschäftigten erhalten eine Erhöhung von 2,85 Prozent und dürfen sich am 24. und 31. Dezember jeweils über einen ganzen freien Arbeitstag freuen. Zusätzlich können die MitarbeiterInnen ihre Gutstunden aufgrund der Verlängerung des Durchrechnungszeitraums nun über eine längere Periode mitnehmen.
Alle in den Privatkliniken Österreichs Beschäftigten erhalten eine Erhöhung von 2,85 Prozent und dürfen sich am 24. und 31. Dezember jeweils über einen ganzen freien Arbeitstag freuen. Zusätzlich können die MitarbeiterInnen ihre Gutstunden aufgrund der Verlängerung des Durchrechnungszeitraums nun über eine längere Periode mitnehmen.“ (Mag. Stefan Günther, KV-Verhandlungsführer und Generalsekretär des Verbands der Privatkrankenanstalten Österreichs ) |
Der neue KV tritt am 1. April 2019 in Kraft.
Nach mehrstündigen Verhandlungen konnten sich Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen in der vierten Verhandlungsrunde auf ein Ergebnis einigen, das für die Beschäftigten der Privatkrankenanstalten in Österreich eine Erhöhung des kollektivvertraglichen Gehalts um 2,85 Prozent bringt. Auch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums wurde beschlossen: So beträgt dieser für alle MitarbeiterInnen nun mindestens zwei Monate anstelle von bisher einem Monat, mit Betriebsvereinbarung ist eine Verlängerung auf mindestens drei Monate möglich. Darüber hinaus erfolgt für alle DienstnehmerInnen mit fiktivem Tagessoll am 24. und 31. Dezember ein Abzug der eigentlich zu leistenden Sollarbeitszeit. „Wir sind überzeugt, dass wir mit dem heurigen Abschluss für die ArbeitnehmerInnen ein erfreuliches Paket schnüren konnten, das nicht nur eine Anerkennung ihrer Leistungen darstellt, sondern die Attraktivität der Privatkliniken als Arbeitgeber weiter erhöhen wird“, kommentiert Mag. Günther das positive Verhandlungsergebnis.
Weitere rahmenrechtliche Optimierungen
So wurden im Rahmenrecht mehrere Optimierungen vereinbart, die ArbeitnehmerInnen wie ArbeitgeberInnen gleichermaßen zugutekommen: So profitieren die AllgemeinmedizinerInnen von einer Zulagenerhöhung von bisher 450 EUR auf nunmehr 500 EUR.
Des Weiteren wurde im Kollektivvertrag eine neue Position geschaffen: „Die/der LeiterIn Service“ mit Dienstplan-, Budget- und Führungsverantwortung wird künftig deutlich bessergestellt.
Die sogenannte „Rucksackregelung“ wurde im Rahmen der heurigen Verhandlungen für alle MitarbeiterInnen der österreichischen Privatkrankenanstalten fixiert. Sie regelt die Mitnahmemöglichkeit von Zeitguthaben. „Im Verband der Privatkrankenanstalten sind gleichermaßen größere Kliniken wie kleinere Häuser vertreten. Umso wichtiger war es uns, für alle DienstgeberInnen ein Ergebnis zu erzielen, dass für sie auch wirtschaftlich darstellbar ist“, so Mag. Günther abschließend.
Über den Verband
Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs ist seit 1953 die Interessensvertretung für Rechtsträger privater Krankenanstalten und verfügt über eine eigene Kollektivvertragsfähigkeit. Er repräsentiert eine der tragenden Säulen des österreichischen Gesundheitswesens.