1. Juli 2018
Strenge Qualitätskontrollen in den heimischen Arztordinationen
Bei Mängel drohen sofort disziplinarrechtliche Konsequenzen – Szekeres: „Berichtspflicht an das Gesundheitsministerium schafft volle Transparenz“
Wien (OTS) – Entsetzt zeigt sich der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, über die Unkenntnis des niederösterreichischen Patientenanwalts Wolfgang Bachinger hinsichtlich Qualitätssicherung und Fortbildungsverpflichtung der Ärzteschaft. Es gebe wohl keine Berufsgruppe, die eine derart strenge und rigorose Fortbildungsverpflichtung habe wie jene der Ärztinnen und Ärzte. Zudem gebe es strengste Auflagen für die Ordinationen, die regelmäßig überprüft und gegebenenfalls auch von den Behörden kontrolliert würden.
Das Diplom-Fortbildungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer schreibt in einem sehr klar umrissenen Korsett die Fortbildungsverpflichtung vor. Ärztinnen und Ärzte, die diese nicht nachweisen, würden mit Disziplinarmaßnahmen belegt, „die bis zum Entzug der Berufszulassung gehen können“, betont Szekeres, der auch darauf hinweist, dass 96 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte in Österreich diesen Fortbildungsnachweis zeitgerecht erbringen. Zudem laufen derzeit Dutzende Disziplinverfahren gegen säumige Ärztinnen und Ärzte in diesem Zusammenhang. Der Rest müsse die entsprechenden Nachweise nachbringen. Erfolge dies nicht innerhalb von vorgegebenen Fristen, drohten Disziplinarmaßnahmen, eben bis hin zum Berufsverbot.
Für Szekeres unverständlich ist auch die Kritik Bachingers an der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed). Diese habe die Aufgabe, die Ordinationen hinsichtlich eines exakten Kriterienkatalogs regelmäßig zu evaluieren und im Falle von Mängeln deren Behebung auch zeitnahe zu überprüfen. Sowohl im wissenschaftlichen Beirat als auch im Evaluierungsbeirat der ÖQMed seien Patientenvertreter anwesend. Damit sei garantiert, dass auch die Patienteninteressen bestmöglich in die ärztliche Qualitätssicherung eingebracht würden, so Szekeres.
Zudem sei die ÖQMed in ihrer Beschlussfassung und Bearbeitung der Qualitätssicherungsverordnung an das Gesundheitsministerium gebunden. Mit der damit einhergehenden Berichtspflicht sei volle Transparenz gegeben, betont Szekeres, der auch darauf hinweist, dass die Grundlagen der Vorgehensweisen der ÖQMed in den Verordnungen des Gesundheitsministeriums geregelt seien. Die Empfehlungen dazu erarbeiteten der wissenschaftliche Beirat mit all seinen Mitgliedern, die aus den unterschiedlichsten Organisationen, wie beispielsweise dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Gesundheit Österreich GmbH, kämen.
Bachinger stünde es also gut an, in den Gremien der ÖQMed aktiv mitzuarbeiten und mögliche Verbesserungsvorschläge einzubringen, statt in populistischer Manier die Qualität der Patientenversorgung in den österreichischen Ordinationen pauschal schlechtzureden. Für ein Gespräch über zusätzliche Inputs zur ärztlichen Qualitätssicherung mit der Gesundheitsministerin stehe die Ärztekammer jedenfalls gerne zur Verfügung. Szekeres: „Und sollte Herr Bachinger tatsächlich einmal und überraschenderweise von seiner Pauschalverurteilung ablassen und zur Abwechslung auch einen sinnvollen inhaltlichen Vorschlag machen, dann bin ich der erste, der einen solchen auch gerne aufnehmen wird.“