21. März 2020
ÖGK unterstützt bei der medizinischen Versorgung österreichweit
Medikamente nicht auf drei sondern auf einen Monat(e) ohne Bewilligung
(Wien/OTS) – Die Österreichische Gesundheitskasse unternimmt in diesen schwierigen Zeiten alles um die medizinische Versorgung, aber auch die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Vertragspartner sicherzustellen und zu unterstützen.
Folgende Maßnahmen wurden bereits gesetzt:
In allen neun Bundesländern wurden mittlerweile Coronavisitendienste eingerichtet, um Patienten, die aufgrund eines COVID-19 Verdachts oder einer bestätigten Infektion, die Ordinationen nicht aufsuchen können, optimal betreuen zu können. In Wien werden diese Visiten beispielsweise durch den Ärztefunkdienst durchgeführt, in anderen Bundesländern geschieht dies zum Teil in Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Ärzte sind mit Fahrern unterwegs und mit Schutzbekleidung ausgerüstet, somit ist durchgängig eine optimale Betreuung dieser Patienten sichergestellt. Diese österreichweiten Visitendienste werden durch eine gemeinsame Finanzierung durch Land und Sozialversicherung ermöglicht.
Dort, wo zu wenig Schutzmasken bei den niedergelassenen Ärzten vorhanden sind, bemüht sich ÖGK diese für die Ordinationen zu besorgen. Dies dient der Sicherheit der Ärzte, die in dieser Zeit dringend gebraucht werden, aber auch dem Schutz der Patienten, die einer dringenden Behandlung bedürfen.
Vielfach bestehen mit Vertragspartnern sogenannte Akontierungsregelungen, diese laufen selbstverständlich unverändert weiter. Frequenzrückgänge können damit vorerst abgemindert werden und sind somit nicht sofort schlagend.
Zusätzlich befinden sich Vorschussregelungen für die Berufsgruppen der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen und Psychologen in Ausarbeitung. Diese wären andernfalls von Frequenzrückgängen existenziell gefährdet. Die ÖGK wird über die Details umgehend informieren.
Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt/Ärztin an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen. Die Medikamente können in den Apotheken auch an andere Personen, sofern sie Namen und die SV-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgegeben werden.
Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten
Bei Medikamenten kann der Bedarf für 1 Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei
Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich. Wenn möglich soll bei dieser AU-Meldung – wie auch bei der persönlichen AU-Meldung – gleich das Ende der Arbeitsunfähigkeit angegeben werden (AU/AF-Meldung).
Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig und aufgrund des Krankheitsbildes möglich sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten, Psychologen und Logopäden.
„In dieser für uns alle schwierigen Situation ist es wichtig, dass die ÖGK jegliche Unterstützung bietet, damit den Menschen rasch geholfen werden kann. Versicherte und Vertragspartner werden so bestmöglich geschützt und die Bürokratie auf ein Mindestmaß reduziert“, meint dazu der Obmann des Verwaltungsrats der Österreichischen Gesundheitskasse, Matthias Krenn.
Andreas Huss, stellvertretender Obmann des ÖGK-Verwaltungsrats: „Die getroffenen Maßnahmen auf Seiten der ÖGK sind aus Sicht der Versicherten eine große Erleichterung. Gerade die gefährdeten Risikogruppen können so ihre sozialen Kontakte wirksam einschränken. Auch eine eingeschränkte Ausbreitung bei den niedergelassenen ÄrztInnen und TherapeutInnen kann so erreicht werden. Solidarisch fokussieren wir jetzt darauf die Risikogruppen zu schützen. Hier geht es vor allem um ältere Personen mit Vorerkrankungen bei Lunge und Herz. Wenn möglich kann jeder außerhalb der Risikogruppe auch in der Nachbarschaft bei Besorgungen aushelfen, damit die bedrohten Personen zuhause bleiben können. Gemeinsam schützen wir so vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und solche, die ein geschwächtes Immunsystem haben.“