ANÖ Beitrag

20. Februar 2021

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Online-GÖG-Colloquium | Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – ein Vorbild für Österreich?

Prof. Josef Hecken ist seit 1. Juli 2012 unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Von 2004 bis 2008 war Hecken saarländischer Justiz- und Gesundheitsminister und von 2009 bis 2012 Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Von Betroffenen zu Beteiligten

„Der Patient steht im Mittelpunkt – dieser Satz fehlt bei keiner politischen Rede, ist aber oft nicht mehr als ein frommer Wunsch“, bringt es der Experte gleich zu Beginn sehr pointiert auf den Punkt und präsentiert dann seine Erfahrungen, wie Betroffene zu Beteiligten werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, beschließt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland beanspruchen können. Dabei ist die Beteiligung von Organisationen verankert, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patienten/-innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten. Sie besitzen im G-BA das Recht, mitzuberaten und eigene Anträge zu stellen. Eine im Jahr 2004 eigens eingerichtete Stabsstelle Patientenbeteiligung unterstützt ausschließlich die Patientenvertreter/-innen bei der Wahrnehmung dieser Antrags- und Mitberatungsrechte organisatorisch und inhaltlich. „Die Patientenbeteiligung ist kein lästiges Beiwerk, sondern eine unabdingbare Voraussetzung, um aktive patientenorientierte Entscheidungen treffen zu können“, sagt Hecken.

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