Meine e-card – sicher mit Foto!
Ab 1.1.2020 werden nur noch e-cards mit Foto ausgegeben. In der heute im Ministerrat beschlossenen Verordnung wurden Präzisierungen und Ausnahmen verankert. Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, wurden in der Verordnung von der Verpflichtung, ein Foto für die e-card zu bringen,